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Grundsatzidee des Schadenfreiheitsrabatt
Gute Gesundheit, gute Idee
Und so funktioniert es:
Sie als Versicherungsnehmer profitieren von einer Prämienermässigung von bis zu 35% (je nach gewähltem Tarif). Zum Versicherungsbeginn erfolgt die Einstufung in der Klasse SF 5. Der Vertrag wird jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft ( höchstens in Klasse SF 10 ), wenn die Versicherung zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres bestand und seit dem 01.Oktober des davor liegenden Jahres keine Leistungen aus dem Tarif gezahlt wurden. Massgebend ist hier der Termin, an dem die CSS die Zahlung geleistet hat.
Wurden in diesem Zeitraum Leistungen gezahlt, so erfolgt eine Rückstufung um 4 Schadenfreiheitsklassen (aber nicht tiefer als Stufe 0).
Bei kurzfristigen Auslandsreisen bleiben unvorhergesehene Leistungen ohne Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Beispiel:
* Voraussetzung: Die CSS Versicherung hat vom Versicherungsbeginn 01.06.2007 bis 30.09.2007 und vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008 keine Zahlung für Leistungen erbracht.
Der zu einer Schadenfreiheitsklasse gehörige Beitragssatz wird angewendet aus den dem erreichten Alter entsprechenden Tarifbeitrag ( also ohne Berücksichtigung eines Tarifzuschlags und eines Risikozuschlags )
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