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Die individuelle Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung für Individualisten, die sich ihr Leistungspaket aus den Bausteinen Gesundheit plus, Heilpraktiker, Zahnbehandlung, Zahnersatz (top oder basis) selbst schnüren. Sitzt wie ein Maßanzug – nur eben mit Preisen von der Stange.

Baustein Gesundheit plus

Mit der Erstattung aller elementaren Vorsorgeuntersuchungen und der vollständigen Übernahme von Zuzahlungen ist dieser Baustein auf dem Markt der Krankenzusatzversicherungen einzigartig.
Er enthält im einzelnen folgende Leistungen:

Vorsorgeuntersuchungen:

100 % Erstattung der Aufwendungen bei ambulanten Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebs-Vorsorge, HIV-Test, Osteoporose-Prävention).
100 % Erstattung für Praxisgebührzuzahlungen für ärztlich verordnete Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, vollstationäre Behandlung, medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter sowie Fahrkosten.

Sehhilfen

100 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten. Das sind bis zu 200 € bzw. und sogar bis zu 300 € bei Nichtinanspruchnahme während der vorangegangenen 36 Monate. In den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die Erstattung maximal 50 €.

Krankenhaus-Wahl

100 % der Mehrkosten, wenn Sie sich für ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus entscheiden.

Krankenschutz im Ausland

Bis zu 45 Tage lang 100 % aller aus Krankheit oder Unfällen resultierender Kosten:
Transport, medizinische Leistungen, Rücktransport nach Hause sowie Anreise einer angehörigen Person. Inklusive der Organisation aller notwendigen Vorgänge: bei Notfällen ist unser Auslandsservice rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

Baustein Heilpraktiker

Erstattung von 80 % der Kosten innerhalb eines Kalenderjahres für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen sowie verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel bis zu einem Gesamtbetrag von 1.250 € bzw. maximal 600 € in den ersten 24 Versicherungsmonaten.
Erstattungsfähige Naturheilverfahren sind u.a. Akupunktur, Ayurveda, Eigenharnbehandlung, Homöopathie, Lymphdrainage, Ozontherapien, physikalische Therapien (Krankengymnastik, Massage, Packungen etc.), Reflexzonenmassage, traditionelle chinesische Medizin (einschließlich Qi-Gong sowie Tai-Qi).

Baustein Zahnbehandlung

Erstattung von 100 % aller Kosten für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie die Kostenübernahme in Höhe von 80% für kieferorthopädische Behandlung.
Dieser Baustein enthält im Einzelnen folgende Leistungen:

Zahnbehandlungen

100 % des Rechnungsbetrages. Als Zahnbehandlung gelten chirurgische Maßnahmen, Füllungen, paradontologische Leistungen, Schienen und Aufbissbehelfe, sowie Wurzelkanalbehandlungen.

Zahnprophylaxe

100 % der Kosten für professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, Kariesrisikodiagnostik, Speicheltest zur Keimbestimmung, Versiegelung und Zahnreinigung.

Kieferorthopädische Behandlung:

80% der Kosten, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht! Einzigartig in Deutschland: Für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen werden aufgrund der Mehrkostenvereinbarung 80% des Betrages erstattet (maximal 600 € je behandeltem Kiefer).
Darunter fallen insbesondere Mini-Metall-Gold, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen, Lingualtechnik, festsitzende Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzende Lückenhalter, (Teil-)Bögen, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Maßnahmen.

Baustein Zahnersatz top

100% bei zahnärztlicher Regelversorgung, 90% wenn Sie durch ein Bonusheft Vorsorgeuntersuchungen nachweisen und sonst
80 % der Kosten für Zahnersatz, zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen.*
*Abzüglich der Leistungen Ihres gesetzlichen Krankenversicherers.
Als Zahnersatz gelten u.a.: Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Stiftzähne, Zahnersatz-Reparaturen und Zahnprothesen.

Baustein Zahnersatz basis

100% bei zahnärztlicher Regelversorgung,
40% wenn Sie durch ein Bonusheft Vorsorgeuntersuchungen nachweisen und sonst
30% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.
Als Zahnersatz gelten u.a.: Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Stiftzähne, Zahnersatz-Reparaturen und Zahnprothesen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein persönliches Angebot? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.